Aktuelle Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr

Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und der aktuellen Gebührenkalkulation

Mit der Abwassergebühr werden die laufenden Kosten der gesamten Abwasserbeseitigung in der Stadt Mühlacker bestritten. Die Berechnung der Abwassergebühr erfolgte in Mühlacker bisher nach dem sogenannten Frischwassermaßstab, d.h. nach der vereinfachten Annahme: bezogene Frischwassermenge = abgeleitete Abwassermenge. In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die abgeleiteten  und behandelten Brauchwasser- als auch für Niederschlagswassermengen enthalten.

Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11.03.2010 sind alle Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet worden, das sogenannte Abwassergebührensplitting einzuführen.  Danach wird gefordert, die bisherigen Abwassergebühren künftig in einen Brauchwasser- und einen Niederschlagswasseranteil aufzuteilen. Durch diese Aufsplittung wird eine gerechtere Verteilung der Gebührenlast erreicht, da künftig gemäß dem Verursacherprinzip die anfallenden Kosten stärker auch von denen mitfinanziert werden müssen, die große Mengen an Oberflächenwasser, aber nur geringe Mengen an Brauchwasser in die Kanalisation einleiten.

Die Summe beider neuen Gebührenanteile ergibt wiederum die auch bereits zuvor zu verteilenden jährlichen Betriebskosten der Abwasserbeseitigung, d.h. es wird nur der Verteilungsschlüssel geändert, aber keine neuen oder zusätzlichen Gebühren eingeführt.

Bei der Berechnung dieser Neuverteilung der Abwasserkosten ermittelt sich der Brauchwasseranteil ähnlich wie bisher nach der abgenommenen Frischwassermenge. Der neu hinzukommende Niederschlagswasseranteil dagegen ergibt sich aus der Größe der versiegelten und bebauten Grundstücksfläche mit Kanalanschluss.  Flächen deren Regenwasser auf dem eigenen Grundstück aufgefangen oder versickert wird, bleiben gebührenfrei.
 
Für die Einführung des gesplitteten Maßstabs war vorab eine Flächenermittlung zur Gebührenfestlegung erforderlich. Diese ist durch die Stadt in der Zwischenzeit mittels Luftbildaufnahmen erfolgt und auch weitgehend abgeschlossen.

Die Bürger wurden über das Verfahren umfassend informiert und auch persönlich eingebunden.
Mehr als 9.000 Erhebungsbögen wurden erstellt und den betroffenen Grundstückseigentümern in einem Anhörungsverfahren  zur Information und Korrektur überlassen. Über 6.000 Erhebungsbögen mit Änderungswünschen sind an die Verwaltung zurückgegangen und wurden in die neue Flächendatenbank übernommen und eingearbeitet. Für Januar ist nun geplant, für diese geänderten Flächen den Eigentümern nochmals einen Beleg in Form eines aktualisierten Grundstücksbogens zuzusenden.

Die eigentlichen Gebührenbescheide für den Niederschlagswasseranteil werden dann im zeitigen Frühjahr verschickt.

Gebührenkalkulation:

Die Abwassergebühren der Stadt Mühlacker wurden zuletzt nach dem Muster der Gemeindeprüfanstalt für die Jahre 1996-2007 kalkuliert. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 (gesplittete Abwassergebühr) konnte aufgrund der seit Anfang Dezember 2011 vorliegenden Daten der Flächenermittlung in den letzten Tagen fertig gestellt werden. Die Berechnung erfolgte nach dem Muster der Gemeindeprüfungsanstalt.

Bei der Kalkulation der Abwassergebühren hat sich folgende Situation ergeben:  Die Abwassermenge ist seit ca. 2003 stark rückläufig, wobei hingegen die Kosten der Abwasserbeseitigung auf annähernd gleichem Niveau geblieben oder, z.B. aufgrund der enorm gestiegenen Energiepreise, sogar gestiegen sind. Diese Entwicklung verdeutlicht die nachfolgende Grafik.
Abwasser-Menge und -Kosten

Die Stadt hätte also bereits in den vergangenen Jahren um Kostendeckend zu arbeiten eine Gebühr in Höhe von ca. 2,50 €/m³ festsetzen müssen.  Dies musste wegen des Urteils  vom März 2010  zunächst zurückgestellt werden.  Die entstandenen Verluste  müssen nun aber abgedeckt werden, womit es leider zu einer Erhöhung bei den Schmutzwassergebühren kommt.

Diese Erhöhung ist allerdings völlig unabhängig von der neuen Niederschlagswassergebühr zu sehen.

Bisher waren die Abwassergebühren in Mühlacker im Vergleich zu ähnlichen Städten im Land äußerst günstig. Auch nach der beschlossenen Gebührenerhöhung ab 2012 werden die Abwassergebühren der Stadt immer noch in der Spitzengruppe (also im günstigeren Drittel) liegen.

Neue Gebührenhöhe:

Die Schmutzwassergebühr beträgt künftig je m³

Für die Jahre 2010 und 2011    1,95 € ( wie bisher )
und ab 2012                             2,15 €

Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab 01.01.2010 je m² Fläche:

ab 2010                                   0,25 €

Die vom Gemeinderat am 20. Dezember 2011 verabschiedete Abwassersatzung, die rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, finden Sie hier.


Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Verfahrensbeschreibung der Stadt Mühlacker

Gesplittete Abwassergebühr

Wasser - AbwasserDie Berechnung der Abwassergebühr erfolgt in Mühlacker bisher nach dem sogenannten Frischwassermaßstab, d.h. nach der vereinfachten Annahme: bezogene Frischwassermenge = abgeleitete Abwassermenge. In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Brauchwasser- als auch für die Niederschlagswasserbeseitigung enthalten.

Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11.03.2010 sind alle Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet, das sogenannte Abwassergebührensplitting einzuführen.

Danach wird gefordert, die bisherigen Abwassergebühren künftig in einen Brauchwasser- und einen Niederschlagswasseranteil aufzuteilen.

Durch diese Aufsplittung wird eine gerechtere Verteilung der Gebührenlast erreicht, da künftig gemäß dem Verursacherprinzip die anfallenden Kosten stärker auch von denen mitfinanziert werden müssen, die große Mengen an Oberflächenwasser, aber nur geringe Mengen an Brauchwasser in die Kanalisation einleiten.

Bei der Berechnung der neuen Abwassergebühr ermittelt sich der Brauchwasseranteil ähnlich wie bisher nach der abgenommenen Frischwassermenge.

Der neu hinzukommende Niederschlagswasseranteil dagegen ergibt sich aus der Größe der versiegelten und bebauten Grundstücksfläche mit Kanalanschluss. Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung fallen nur an, wenn Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird, nicht aber, wenn es auf dem eigenen Grundstück aufgefangen wird oder versickert.

Das nachfolgende Schema stellt die Berechnung der Abwassergebühr im Vergleich dar:
Berechnung Abwassergebühren

Das Verfahren

Auf Basis von digitalen Luftbildern (Stand März 2011) werden die für die gesplittete Abwassergebühr erforderlichen Versieglungsflächen (z.B. Dächer, Stellplätze, Zufahrten, Terrassen) im Stadtgebiet erfasst und ausgewertet. Dank dieser Methode sind Vorort-Vermessungen nicht mehr erforderlich. Der Bürger bleibt in seiner Privatsphäre ungestört.

Für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühren werden alle bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen herangezogen, sofern sie Oberflächenwasser in die öffentliche Kanalisation abführen. Dies kann entweder unmittelbar auf dem Grundstück oder außerhalb (z.B. über die Straßenentwässerung) erfolgen.
Die Neigung der Oberflächen (insbesondere der Dachflächen) wird bei der Berechnung der versiegelten Fläche nicht berücksichtigt, da nur die „senkrechte Aufsicht“ vermessen wird.

Je nach Durchlässigkeit der versiegelten Flächen werden drei unterschiedliche Befestigungsgrade berücksichtigt:
  1. Vollständig versiegelte Flächen, z.B. Dachflächen, Beton, Asphalt, fugenlose Platten (Faktor 0,9)
  2. Stark versiegelte Flächen, z.B. Verbundpflaster, Platten, Rasenfugenpflaster (Faktor 0,6)
  3. Wenig versiegelte Flächen, z. B. Gründächer, Rasengittersteine, Poren-/Drainpflaster (Faktor 0,3)
Je höher die Durchlässigkeit einer Fläche ist, desto geringer fällt die Gebühr aus.

Alle versiegelten Flächen, deren anfallendes Niederschlagswasser in geeigneter Weise versickert oder rechtmäßig und direkt in ein Gewässer eingeleitet wird, werden für die Festsetzung der Gebühren nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Dachflächen, die an Regenwasserzisternen ohne Überlauf an die Kanalisation angeschlossen sind.

Bei Zisternen mit Überlauf an die Kanalisation können die angeschlossenen Dachflächen je nach Nutzung (Garten/Haushalt) um 8 bzw. 15 m² je m³ Fassungsvermögen reduziert werden, maximal um 64 bzw. 120 m². Es kann auch höchstens die Größe der tatsächlich angeschlossenen Dachfläche abgezogen werden, wobei die Zisterne ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen muss.

Bei einer Brauchwassernutzung aus Zisternen im Haus-halt wird künftig eine pauschalierte Brauchwassergebühr für 10 m³ je Bewohner und Jahr erhoben.

Hinweise

Das Verfahren soll transparent und nachvollziehbar sein. Die Einbindung des Bürgers ist daher von zentraler Bedeutung.

Die Stadt Mühlacker führt im Jahr 2011 ein Selbstauskunftsverfahren durch. Jeder Grundstückseigentümer  bzw. -verantwortliche erhält dazu im September 2011 einen Erhebungsbogen, auf dem die Ergebnisse der Luftbildauswertung sowohl grafisch als auch tabellarisch dargestellt sind. Die hierbei erhobenen Daten sind Grundlage für die Selbstauskunft und noch nicht der endgültige Gebührenbescheid.

Die Eigentümer werden gebeten, Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen, falls die ermittelten Flächen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen sollten (z.B. bauliche Veränderungen nach Zeitpunkt der Luftbildaufnahme vom März 2011).

Sollten keine Korrekturen oder Ergänzungen der Erhebungsbögen erforderlich sein ist auch kein Rückversand durch Sie erforderlich. Diese Fälle werden dann auf Basis der Ihnen vorgelegten Daten behandelt.

Bürgerinformationen

Im Vorfeld des Selbstauskunftsverfahrens fand am Montag, 11.07.2011, um 19:30 Uhr im Mühlehof eine zentrale Informationsveranstaltung für interessierte Bürger statt.

Hier finden Sie die Präsentation aus der Bürger-Informationsveranstaltung am
11. Juli im Mühlehof:
Präsentation zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (8,56 MB).

Hinweis: Bei den in der Präsentation enthaltenen Erhebungsbögen handelt es sich noch nicht um die endgültige Fassung.

Zur Zeit des Selbstauskunftsverfahrens hält die Stadt Mühlacker durch die Firma Hansa Luftbild Bürgersprechstunden ab, die als Anlaufstelle zur Beratung und individuellen Betreuung dienen. Zusätzlich steht den Bürgern dann auch eine Telefonhotline für allgemeine Fragen zur Verfügung.

Nähere Informationen, sowie die Termine und Örtlichkeiten der Sprechstunden, werden Ihnen im Anschreiben und auch rechtzeitig hier auf unserer Internetseite sowie in den amtlichen Bekanntmachungen mitgeteilt.

Bis zum Versand der Selbstauskunftsbögen, besteht für Sie zunächst kein Handlungsbedarf. Die Stadt Mühlacker bedankt sich aber schon jetzt für Ihr Verständnis und die hilfreiche Unterstützung.

Stadtverwaltung Mühlacker
Kelterplatz 7
75417 Mühlacker
Tel. 07041 876 -184 oder - 183
E-Mail: abwassergebuehr@stadt-muehlacker.de

Die vorstehenden Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (Verfahrensbeschreibung) können Sie hier auch als Flyer im PDF-Format herunter laden.

Hinweis: Die Sitzungsvorlagen aller öffentlichen Tagesordnungspunkte zum Thema gesplittete Abwassergebühr können Sie im Ratsinformationssystem der Stadt abrufen. Dort finden Sie einige Tage vor einer Gemeinderats- oder Ausschuss-Sitzung auch die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung und die entsprechen Sitzungsvorlagen.